Die Zuzahlungsbefreiung wird durch den ausstellenden Arzt bzw. die ausstellende Ärztin im E-Rezept hinterlegt. Die Information über die Zuzahlungsbefreiung wird daher mit dem E-Rezept zuverlässig an die Apotheke übergeben, so wie es bislang auch mit dem rosafarbenen Papierrezept möglich war. Sollte noch keine Zuzahlungsbefreiung hinterlegt worden sein, besteht bei einer Medikamenten-Abholung für die Vor-Ort-Apotheke die Möglichkeit, eine Zuzahlungsbefreiung festzustellen und diese zu dokumentieren.