Ja, eine Freitext-Verordnung kann wie ein „reguläres“ E-Rezept eingelöst werden.
Eine Freitext-Verordnung enthält die folgenden Informationen: Wirkstoff, Wirkstärke und Wirkstärkeneinheit, Darreichungsform sowie die Packungsgröße. Auch bei einer Freitext-Verordnung darf pro E-Rezept nicht mehr als ein Arzneimittel verordnet werden.