Momentan sind Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel mit dem E-Rezept möglich. Dabei sind auch Mehrfachverordnungen möglich (ein bis drei Arzneimittel können mit einem E-Rezept verordnet werden).
Folgende Verordnungen sind derzeit noch nicht über ein E-Rezept möglich und werden daher weiterhin über herkömmliche Papierrezepte verordnet. Die Umsetzung wird voraussichtlich in den nächsten Jahren geschehen:
- Verbandmaterial
- Heil- & Hilfsmittel
- Betäubungsmittel- und Sonderrezepte-Rezepte (z.B. T-Rezepte, Zytostatika, Rezepturen)
- Blutprodukte
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)