Das bisher bekannte "rosafarbene Papierrezept" wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. In Situationen, in denen es nicht möglich ist, ein E-Rezept auszustellen, darf weiterhin Muster 16 (das rosafarbene Rezept) verwendet werden. Das ist zum Beispiel bei Haus- und Heimbesuchen oder bei einem Ausfall der Infrastruktur der Fall. Einige Verordnungen können zudem nur über das sogenannte Muster 16 verordnet werden.
Wenn du von deinem Arzt oder deiner Ärztin also ein rosa Rezept erhältst, kannst du es selbstverständlich wie gewohnt bei deiner Apotheke einlösen: Über die gesund.de App kannst du es per Foto an deine Apotheke schicken und sie benachrichtigt dich, wenn du das Arzneimittel abholen kannst bzw. wann es dir nach Hause gebracht wird.