Das E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“ und ersetzt seit dem 01.01.2024 flächendeckend das rosafarbene Papierrezept für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Dein Arzt oder deine Ärztin erstellt das E-Rezept mit dem Praxisverwaltungssystem und signiert es elektronisch. Dies gilt auch für Rezepte, die nach einer Videosprechstunde ausgestellt werden.
Das E-Rezept wird dann auf dem zentralen E-Rezept-Server zentral und verschlüsselt gespeichert. Die Daten befinden sich in der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI), ein sicheres Netzwerk, das alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen miteinander verbindet.
Für die Einlösung der E-Rezepte gibt es verschiedene Wege: Patient:innen können die verordneten Arzneimittel mit ihrer Gesundheitskarte (die Versichertenkarte ihrer jeweiligen Krankenkasse) in der Apotheke vor Ort erhalten. Dazu wird die Gesundheitskarte in der Apotheke in das Kartenterminal gesteckt, ähnlich wie beim Besuch in der Arztpraxis. So können auch Rezepte für Angehörige über deren Gesundheitskarte eingelöst werden.
Auf Wunsch der Patient:innen können Arztpraxen auch einen „Ausdruck zur Einlösung des E-Rezepts“ (= Papierausdruck auf weißem Papier) ausstellen. Mit der Scan-Funktion in der gesund.de App kannst du den bzw. die Rezeptcode(s) auf deinem Ausdruck bequem an eine Apotheke deiner Wahl übermitteln. In Vergleich zur Einlösung über die Gesundheitskarte direkt in der Apotheke ist hier der Vorteil, dass du so Arzneimittel bei deiner Apotheke vor Ort vorbestellen und sie dir ggf. auch nach Hause liefern lassen kannst.
gesund.de arbeitet zudem an einem neuen Verfahren. Mit der Gesundheitskarte und der gesund.de App kannst du dann E-Rezepte an die Apotheke deiner Wahl übermitteln.