Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine quartalsweise Erfassung der Gesundheitskarte für Folgerezepte in der Arztpraxis notwendig.
Bei einer Mehrfachverordnung, die max. 365 Tage gültig ist und bis zu drei wiederholte Abgaben des gleichen Arzneimittels umfassen kann, ist keine erneute quartalsweise Erfassung der Versichertenkarte notwendig. Das Bundesgesundheitsministerium plant aktuell, das Honorar für Ärzt:innen zu reformieren. Künftig soll die Anzahl medizinisch nicht notwendiger Praxisbesuche reduziert werden. Das würde bedeuten, dass Menschen, die chronisch erkrankt sind, für Folgerezepte dann nicht mehr zwingend in die Arztpraxis müssen, um ihr E-Rezept zu erhalten.