Grundsätzlich ist die Person, die den Rezeptcode für das E-Rezept hat, einlösungsberechtigt. Den Rezeptcode können Sie jedoch an eine beliebige Person weitergeben. So können auch Familienangehörige das E-Rezept für Sie einlösen. Der Code auf dem E-Rezept verhindert, dass ein E-Rezept (auch nach mehrfachem Kopieren) mehrfach eingelöst wird und ist daher fälschungssicher.